ChemAbout Insight · Die CLP-Gefahrenklassen der EU für endokrine Disruption, PBT/vPvB und PMT/vPvM
Stand: 1. November 2026. Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zum EU-Chemikalienrecht; er ist keine Rechtsberatung.
◆ KNOWLEDGE CARD — 5-Minuten-Überblick
Before You Read
Dieser Artikel richtet sich an Sie, wenn Sie:
Stoffe, die in der EU in Verkehr gebracht werden, einstufen, kennzeichnen oder Sicherheitsdatenblätter dafür erstellen
in der EU Chemikalien einkaufen oder vertreiben und die Kennzeichnungsetiketten und SDB Ihrer Lieferanten lesen
Am Ende verstehen Sie:
was genau am 1. November 2026 endete
welche Unterlagen einer neuen Einstufung folgen und nach welcher rechtlichen Frist
warum es darauf ankommt, ob eine Einstufung vom Lieferanten stammt oder in Anhang VI harmonisiert ist
One-Sentence Answer
Der 1. November 2026 beendete eine Ausnahme für ältere Stoffbestände von den neuen Gefahrenklassen der EU – er setzte die Klassen nicht in Kraft, änderte den REACH-Status keines Stoffes und kam, bevor es in diesen Klassen einen einzigen harmonisierten Eintrag gab; deshalb erreichen die Klassen die Abnehmer derzeit über die eigenen Einstufungen der Lieferanten.
Die vier Klassen mit acht Gefahrenhinweisen (EUH380 bis EUH451) wurden 2023 in die CLP-Verordnung aufgenommen; im Juni 2026 empfahlen EU-Experten erstmals eine Einstufung als endokriner Disruptor nach diesen Klassen.
Knowledge Graph — zuerst die Karte
┌──→ Kennzeichnungsetikett (CLP Art. 30)
├──→ Sicherheitsdatenblatt (REACH Art. 31)
Eigene Ein- ──→ Hauptlinie: ───────┼──→ Meldung an das C&L-Verzeichnis (CLP Art. 40)
stufung des folgende └──→ Registrierungsdossier (REACH Art. 22)
Lieferanten Unterlagen, jede
(CLP Art. 4, 15) mit eigener Frist
│
├──→ Harmonisierter Zweig: CLH-Vorschlag ──→ RAC-Stellungnahme ··→ ATP der Kommission (falls erlassen)
│ ──→ Anhang VI Teil 3 ──→ verbindlich für alle Lieferanten;
│ von einigen Rechtsakten zitiert (Spielzeug, ESPR)
│
└──→ REACH-Zweig (eigene Verfahren; keine automatische Verbindung zur CLP-Einstufung)
├──→ Kriterien Art. 57 ──→ Art. 59 ──→ Kandidatenliste ──→ Art. 58 ──→ Anhang XIV
└──→ Beschränkungsvorschlag ──→ Art. 68–73 ──→ Anhang XVII
Von dieser Karte gehen drei Wege aus: die Hauptlinie (was die Einstufung eines Lieferanten in Gang setzt), der harmonisierte Zweig (wie eine Einstufung verbindlich wird und andere Rechtsakte erreicht) und der REACH-Zweig (eigene Verfahren). Der Deep Dive geht alle drei ab.
Mental Model
Einstufung des Lieferanten ──→ Etikett · SDB · C&L-Eintrag · Registrierung (Lieferantenpflichten, getrennte Fristen)
EU-Entscheidungen ──→ Eintrag in Anhang VI · Kandidatenliste · Anhang XIV · Anhang XVII
Eine CLP-Einstufung ist eine Gefahrenfeststellung mit Rechtsfolgen für die Unterlagen des Lieferanten; sie ist keine REACH-Listungsentscheidung.
◆ INSIGHT ARTICLE — 20–30 Minuten Tiefenlektüre
Deep Dive
Was genau endete am 1. November 2026?
Fundamental★★★★★ Pflichtlektüre
Antwort: eine Übergangsregelung für Stoffmengen, die vor dem 1. Mai 2025 in Verkehr gebracht wurden – nicht der Beginn der neuen Klassen.
Gründe:
Die Regel galt ab dem 1. Mai 2025 für neu in Verkehr gebrachte Stoffe. Für jede der vier Klassen bestimmt die Delegierte Verordnung (EU) 2023/707: „Spätestens ab dem 1. Mai 2025 sind Stoffe … einzustufen“ – nach den neuen Kriterien (CLP Anhang I Abschnitte 3.11.2.4, 4.2.2.4, 4.3.2.5 und 4.4.2.5, eingefügt durch 2023/707).
Die Ausnahme erfasste Bestände, nicht Stoffidentitäten. Dieselben Abschnitte fahren fort: „Für Stoffe, die vor dem 1. Mai 2025 in Verkehr gebracht wurden, ist jedoch bis zum 1. November 2026 eine Einstufung … nicht erforderlich“; die Kennzeichnungsvorschriften verwenden dieselben Daten. Die Ausnahme folgte einer bereits in Verkehr gebrachten Menge, nicht einem Stoff oder einem Produktnamen.
Der Text setzt keine weitere Bedingung. 2023/707 erwähnt die Rezeptur nicht; die Bedingung einer „unveränderten Rezeptur“, die sich in manchen Sekundärzusammenfassungen findet, steht nicht in der Verordnung.
Datum
Was es regelt
1. Mai 2025
Neue Klassen gelten für Stoffe, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht werden
1. Mai 2026
Neue Klassen gelten für Gemische, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht werden
1. November 2026
Ende der Übergangsregelung für Stoffmengen, die vor dem 1. Mai 2025 in Verkehr gebracht wurden
1. Mai 2028
Ende der Übergangsregelung für Gemischmengen, die vor dem 1. Mai 2026 in Verkehr gebracht wurden
Quelle: CLP Anhang I Abschnitte 3.11, 4.2, 4.3 und 4.4, eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/707.
Das Novemberdatum ist vor allem für diejenigen von Bedeutung, die noch Bestände aus der Zeit vor Mai 2025 halten oder verkaufen; für alles, was seither in Verkehr gebracht wurde, bestand die Pflicht bereits seit 18 Monaten.
Was trägt ein Etikett, wenn ein Stoff eine neue Klasse erfüllt?
Fundamental★★★★☆ Wichtig
Antwort: einen EU-Gefahrenhinweis, der als Hauptgefahrenhinweis wirkt, ein Signalwort und Sicherheitshinweise – aber kein neues Piktogramm.
Gründe:
Die Hinweise tragen EUH-Nummern, haben aber die Funktion von H-Sätzen. Die acht Hinweise sind EUH380/EUH381 (endokrine Disruption mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit, Kategorien 1 und 2), EUH430/EUH431 (endokrine Disruption mit Wirkung auf die Umwelt), EUH440/EUH441 (PBT/vPvB) und EUH450/EUH451 (PMT/vPvM). In Erwägungsgrund 16 von 2023/707 heißt es, sie „sollten als ‚H-Hinweise‘ (‚Hauptgefahrenhinweise‘) fungieren“.
Signalwörter sind zugeordnet. „Gefahr“ für beide Klassen der endokrinen Disruption der Kategorie 1 sowie für PBT, vPvB, PMT und vPvM; „Achtung“ für die beiden Klassen der Kategorie 2 (2023/707, Tabellen 3.11.3, 4.2.3, 4.3.1, 4.4.1). Jede Tabelle schreibt zudem Sicherheitshinweise vor, etwa P201, P202 und P273.
Die Klassen haben kein eigenes Piktogramm, weil das UN-System noch keines hat. Nach Erwägungsgrund 17 sollten Piktogramme „die Gefahreninformationen hinsichtlich der neuen Gefahrenklassen ergänzen, nachdem diese in das UNGHS aufgenommen wurden“. Der UN-Unterausschuss der Sachverständigen für das GHS berät über diese Gefahren; keine davon wurde in das GHS aufgenommen. Ein Produkt, das in einer anderen Gefahrenklasse eingestuft ist, trägt weiterhin deren Piktogramm.
Grundsätzlich wird das Etikett „unverzüglich“ aktualisiert. Das ist Artikel 30 CLP in der am 9. Dezember 2024 geltenden Fassung, für strengere Einstufungen. Die Verordnung (EU) 2024/2865 ersetzte ihn durch feste Fristen (sechs Monate für eine neue Gefahrenklasse), doch die Verordnung (EU) 2025/2439 verschob die verpflichtende Anwendung der Neufassung auf den 1. Januar 2028; bis dahin dürfen Lieferanten sie vorzeitig anwenden.
Die konsolidierte CLP-Fassung vom 1. Juli 2026 auf EUR-Lex druckt bereits den Artikel 30 mit sechs Monaten ab; das Geltungsdatum bestimmen die Änderungsverordnungen, nicht die konsolidierte Fassung.
Welche anderen Unterlagen folgen einer neuen Einstufung, und nach welcher Frist?
Industry★★★★★ Pflichtlektüre
Antwort: das SDB, der Eintrag im C&L-Verzeichnis und, bei registrierten Stoffen, das Registrierungsdossier – jeweils mit eigenem Auslöser; keine dieser Fristen beginnt am 1. November.
Gründe:
Eine Überprüfungspflicht treibt sie alle an. Nach Artikel 15 Absatz 1 CLP ergreifen Lieferanten „alle verfügbaren angemessenen Maßnahmen“, um sich über neue Informationen zu informieren, die sich auf die Einstufung auswirken können, und führen, wenn sie diese als „geeignet und zuverlässig“ betrachten, „unverzüglich“ eine Neubewertung durch.
Die SDB-Pflicht selbst kann neu entstehen. Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe a REACH verlangt ein SDB, wenn ein Stoff oder Gemisch „die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllt“; die neuen Klassen sind Gefahrenklassen in den Teilen 3 und 4 von Anhang I CLP (Artikel 3 CLP). Ein Stoff, der nur in einer neuen Klasse eingestuft ist, etwa nur als PMT, kann daher bei der Lieferung an einen Abnehmer eine Pflicht nach Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe a auslösen – vorbehaltlich der Ausnahmen der Verordnung, etwa Artikel 31 Absatz 4 für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit. (Lesart der beiden Artikel durch ChemAbout.)
Die Unterlagen sind miteinander verknüpft. Nach Abschnitt 2.1 von Anhang II „hat die im Sicherheitsdatenblatt angegebene Einstufung der in dieser Mitteilung angegebenen Einstufung zu entsprechen“ – der Einstufung also, die der Lieferant an das C&L-Verzeichnis gemeldet oder registriert hat.
Nur die C&L-Meldung hat eine feste Frist. Seit dem 1. Juli 2026 verlangt Artikel 40 Absatz 2 CLP eine Aktualisierung „spätestens sechs Monate nach der Entscheidung, die Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes … zu ändern“; die Vorschriften für SDB, Etikett und Registrierung verlangen sie „unverzüglich“. (Der englische Wortlaut unterscheidet hier zwischen „without delay“ und „without undue delay“; die amtliche deutsche Fassung verwendet in allen drei Fällen „unverzüglich“.)
Unterlage
Rechtsgrundlage
Auslöser
Frist
Etikett
CLP Art. 30 (in der bis 31. Dez. 2027 anwendbaren Fassung)
Änderung der Einstufung oder Kennzeichnung
Unverzüglich
SDB
REACH Art. 31 Abs. 9 Buchst. a
Neue Informationen über Gefahren
Unverzüglich; an Abnehmer der vorangegangenen 12 Monate
C&L-Verzeichnis
CLP Art. 40 Abs. 2 (ab 1. Juli 2026)
Entscheidung, die Einstufung zu ändern
Spätestens sechs Monate
Registrierung
REACH Art. 22 Abs. 1 Buchst. f
Änderung der Einstufung und Kennzeichnung
Unverzüglich
Quellen: CLP Artikel 15, 30 und 40; Verordnungen (EU) 2024/2865 und 2025/2439; REACH Artikel 22 und 31.
Die Auslöser unterscheiden sich – neue Informationen, eine Entscheidung, eine Änderung –, und keiner davon ist ein Kalenderdatum.
Procurement Insight: Artikel 31 Absatz 9 verlangt, ein überarbeitetes SDB den Abnehmern zu übermitteln, die in den vorangegangenen 12 Monaten beliefert wurden; für frühere Abnehmer begründet er keine solche Übermittlungspflicht.
Warum beschreibt ein SDB dieselbe Gefahr in zwei Begriffssystemen?
Advanced★★★★☆ Wichtig
Antwort: Das geltende SDB-Format wurde 2020 geschrieben, drei Jahre vor den neuen Gefahrenklassen, und seine festen Abschnitte verwenden noch die älteren Kategorien von REACH.
Gründe:
Das Format ist älter als die Klassen. Anhang II REACH, das rechtliche Format des EU-SDB, ist der durch die Verordnung (EU) 2020/878 der Kommission festgelegte Text, anwendbar seit dem 1. Januar 2021. In der konsolidierten REACH-Fassung vom 22. Juni 2026 findet sich keine spätere Änderung, und soweit diese Prüfung ergab, war bis zum 1. November 2026 keine Änderung zu den neuen Klassen förmlich vorgelegt worden.
Abschnitt 2.1 übernimmt die neue Einstufung automatisch. Er verlangt „die Einstufung des Stoffs oder des Gemischs, die sich aus der Anwendung der Einstufungskriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ergibt“; eine Einstufung in einer neuen Klasse erscheint also dort, mit ihrem EUH-Hinweis und Signalwort in Abschnitt 2.2.
Abschnitt 2.3 stellt noch die älteren Fragen: ob der Stoff die Kriterien für PBT oder vPvB „gemäß Anhang XIII“ erfüllt und ob er wegen endokrinschädlicher Eigenschaften in die Kandidatenliste aufgenommen oder nach den Kriterien für Biozide und Pflanzenschutzmittel (Verordnungen (EU) 2017/2100 und 2018/605) als endokriner Disruptor ermittelt wurde. PMT/vPvM, das kein Gegenstück in REACH hat, hat dort keinen benannten Platz.
Abschnitt 12 folgt Abschnitt 2.3. Unterabschnitt 12.5 gibt „die Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung entsprechend dem Stoffsicherheitsbericht“ an; Unterabschnitt 12.6 betrifft endokrinschädliche Wirkungen auf die Umwelt „bei Stoffen, die gemäß Unterabschnitt 2.3 endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen“.
Auch der Auslöser für das SDB auf Anfrage wurde nicht angepasst. Artikel 31 Absatz 3 Buchstabe b REACH, der SDB für bestimmte nicht eingestufte Gemische betrifft, verweist weiterhin auf PBT/vPvB nach Anhang XIII. Davon getrennt änderte 2023/707 Abschnitt 2.10 von Anhang II CLP, sodass ein nicht eingestuftes Gemisch mit mindestens 0,1 % eines endokrinen Disruptors der Kategorie 2 den Hinweis EUH210 „Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.“ trägt. Die beiden Vorschriften sind verschiedene Instrumente, nicht eine einzige Änderung.
Die PBT-Kriterien in CLP spiegeln diejenigen von Anhang XIII REACH (Erwägungsgrund 14 von 2023/707); bei PBT/vPvB stützen sich die beiden Beschreibungen daher auf eng aufeinander abgestimmte Kriterien. Für endokrine Disruption und PMT/vPvM haben die festen Abschnitte kein direktes Gegenstück.
Im selben SDB kann Abschnitt 2 das CLP-Vokabular von 2023 sprechen, während die Abschnitte 2.3 und 12 das REACH-Vokabular von 2020 sprechen – sich überschneidende, aber nicht identische Definitionen verwandter Gefahren. Das Fehlen eines passenden Unterabschnitts macht ein SDB nicht schon für sich genommen unvollständig; relevante verfügbare Informationen gehören weiterhin in die geeigneten Abschnitte.
Warum kommt es darauf an, ob eine Einstufung vom Lieferanten stammt oder harmonisiert ist?
Industry★★★★★ Pflichtlektüre
Antwort: Ein harmonisierter Eintrag bindet jeden Lieferanten und ist das, worauf die hier geprüften Produktrechtsakte verweisen; für die neuen Klassen war bei der Prüfung am 1. November 2026 keiner in Kraft.
Gründe:
Anhang VI enthielt keinen Eintrag in den neuen Klassen. In der konsolidierten CLP-Fassung vom 1. Juli 2026 erscheinen die neuen Klassen nur in der Liste der Codes der Gefahrenklassen in Teil 1 von Anhang VI; die Tabelle der harmonisierten Einträge in Teil 3 enthält keinen der Codes EUH380 bis EUH451. Bis zum 1. November 2026 war keine ATP veröffentlicht worden, die einen solchen Eintrag hinzufügt; die nächste bekannte ATP zu Anhang VI, die Verordnung (EU) 2025/1222, gilt ab dem 1. Februar 2027.
Stellungnahmen gibt es jetzt, aber eine Stellungnahme ist kein Eintrag. Auf seiner 77. Sitzung (1.–5. Juni 2026) nahm der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der ECHA Stellungnahmen an, mit denen Resorcin als endokriner Disruptor mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit der Kategorie 1 (EUH380) eingestuft wird – die erste Empfehlung dieser Art durch den RAC – sowie Trifluoressigsäure (TFA) und ihre anorganischen Salze als PMT und vPvM und zudem als reproduktionstoxisch (Repr. 1B, H360Df). Rechtsverbindlich werden sie nur, wenn die Kommission sie in einer Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP) zur Änderung von Anhang VI übernimmt.
Ein harmonisierter Eintrag beendet den Ermessensspielraum des Lieferanten für diese Klasse (Artikel 15 Absatz 4 CLP). Bis dahin stuft jeder Lieferant auf Grundlage seiner eigenen Bewertung ein; seit dem 1. Juli 2026 muss ein Anmelder, der von der strengsten Einstufung im C&L-Verzeichnis abweicht, seine Gründe angeben (Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe g CLP). Die Angabe von Gründen bestätigt die Abweichung nicht.
Die beiden hier geprüften Rechtsakte, die die neuen Klassen ausdrücklich übernehmen – Spielzeug und ESPR –, knüpfen an Anhang VI Teil 3 an. (Die ESPR hat daneben einen eigenen Zweig über die Kandidatenliste, Artikel 2 Nummer 27 Buchstabe a.)
Rechtsakt
Wie er auf die neuen Klassen verweist
Reicht die Selbsteinstufung?
Gilt
Spielzeugsicherheitsverordnung (EU) 2025/2509, Anhang II Teil III Nummer 4
Verbietet Stoffe in der „nach Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 … eingestuften“ Form als endokrine Disruptoren mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit, Kategorie 1 oder 2
Nein
1. August 2030
Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (EU) 2024/1781, Art. 2 Nr. 27 Buchst. b
Definiert „besorgniserregender Stoff“ so, dass Stoffe erfasst sind, die in Anhang VI Teil 3 in den Klassen ED, PBT/vPvB und PMT/vPvM eingestuft sind
Nein
Über produktspezifische Ökodesign-Rechtsakte
Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009, Art. 15
Verweist auf CMR-Einstufungen in Anhang VI Teil 3; die neuen Klassen werden nicht genannt
Nicht anwendbar
In Kraft
Abfall HP 14 „ökotoxisch“, Verordnung (EU) 2017/997
Nennt H420, H400 und H410–H413; die neuen EUH-Codes werden nicht genannt
Nicht anwendbar
In Kraft
Quellen: die aufgeführten Rechtsakte, gelesen in ihren Fassungen im Amtsblatt.
Solange in Anhang VI kein Eintrag in einer neuen Klasse gilt, erreichen diese Rechtsakte Produkte nicht über die neuen Klassen.
Market Insight: Die Signale dafür, dass die neuen Klassen über die Lieferantenunterlagen hinaus Wirkung entfalten, sind öffentlich: ATP-Entwürfe, die die Kommission der WTO notifiziert, und die Registereinträge der ECHA zu Resorcin und TFA.
Ändert eine neue CLP-Einstufung den REACH-Status eines Stoffes?
Fundamental★★★★☆ Wichtig
Antwort: nicht von selbst; Kandidatenliste, Zulassung und Beschränkung erfordern jeweils eine eigene REACH-Entscheidung.
Gründe:
Die SVHC-Kriterien von REACH verweisen nur für einige Gefahren auf CLP. Artikel 57 Buchstaben a bis c verweisen auf die CLP-Klassen für Karzinogenität, Keimzellmutagenität und Reproduktionstoxizität der Kategorien 1A und 1B. Die Buchstaben d und e verweisen auf die PBT- und vPvB-Kriterien von Anhang XIII REACH. Buchstabe f erfasst Stoffe – „wie etwa solche mit endokrinen Eigenschaften“ –, deren Wirkungen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen „ebenso besorgniserregend“ sind und die „im Einzelfall“ nach Artikel 59 ermittelt werden.
Die Ermittlung ist ein Verfahren, keine Folge. Ein Stoff gelangt nur durch eine Entscheidung nach Artikel 59 auf die Kandidatenliste; die Aufnahme in Anhang XIV folgt dem Verfahren nach Artikel 58; Beschränkungen folgen den Artikeln 68 bis 73.
Die beiden Verfahren sind bei einem Stoff bereits auseinandergelaufen. Am 12. Juni 2020 erreichte der Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA keine Einstimmigkeit über den Vorschlag Frankreichs, Resorcin wegen endokriner Disruption als SVHC zu ermitteln, und leitete die Mehrheits- und Minderheitsauffassungen nach Artikel 59 Absatz 9 an die Kommission weiter. Die Unterlagen der ECHA wiesen den Fall bei der Prüfung am 1. November 2026 weiterhin als laufend aus, auf der Stufe des Ausschusses der Mitgliedstaaten vom 12. Juni 2020, und Resorcin stand nicht auf der Kandidatenliste. Im Juni 2026 nahm der RAC eine CLP-Stellungnahme an, mit der Resorcin als endokriner Disruptor mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit der Kategorie 1 eingestuft wird.
Eine CLP-Einstufung beantwortet die Frage „Hat dieser Stoff diese Gefahr?“; die Listen von REACH beantworten die Frage „Was sollte die EU dagegen tun?“ – und darüber entscheiden verschiedene Ausschüsse nach verschiedenen Beweisschwellen.
Procurement Insight: Ein neuer Hinweis EUH380 auf dem Etikett eines Lieferanten ist daher nicht dieselbe Tatsache wie ein Eintrag in der Kandidatenliste. Pflichten aus der Kandidatenliste, etwa die Informationspflicht für Erzeugnisse nach Artikel 33 REACH, werden nur durch die Kandidatenliste selbst ausgelöst.
Exkurs: Gemische
Gemische folgen derselben Struktur zwei Jahre später. Nach dem bestandteilbasierten Weg wird ein Gemisch in einer neuen Klasse eingestuft, wenn ein Bestandteil dieser Klasse einen allgemeinen Konzentrationsgrenzwert erreicht: 0,1 % für endokrine Disruption der Kategorie 1, PBT, vPvB, PMT und vPvM; 1 % für Kategorie 2 (2023/707, Tabellen 3.11.2 und 4.2.2, Abschnitte 4.3.3.1 und 4.4.3.1). Für endokrine Disruption sind Daten zum Gemisch selbst und Übertragungsgrundsätze alternative Wege. Da keine harmonisierten Einträge für Bestandteile in Kraft sind, sind die verwendeten Einstufungen der Bestandteile die eigenen der Lieferanten.
Industry Insight
Die vorstehenden Abschnitte treffen sich in einem Zeitraum: der Zeit, bevor harmonisierte Einträge existieren. Jeder Lieferant stuft auf Grundlage seiner eigenen Bewertung von Belegen ein, die für endokrine Disruption und Mobilität anspruchsvoll zu beurteilen sind. Das C&L-Verzeichnis verlangt von einem Anmelder, eine Abweichung von der strengsten gelisteten Einstufung zu begründen, nicht aber, diese Einstufung zu übernehmen; jeder Lieferant bleibt für die Rechtzeitigkeit und Angemessenheit seiner eigenen Bewertung verantwortlich. Abnehmer desselben Stoffes von verschiedenen Lieferanten können daher unterschiedliche Einstufungen in den neuen Klassen erhalten. (Analyse von ChemAbout.)
Die Einstufung eines Lieferanten speist die Lieferantenunterlagen; harmonisierte Einträge und REACH-Listen sind getrennte EU-Verfahren.
Die nächste Frage ist, wann dieser Zeitraum endet. Der Mechanismus ist bekannt, auch wo der Zeitpunkt es nicht ist: RAC-Stellungnahmen gehen an die Kommission, die ATP zur Änderung von Anhang VI erlassen kann, jede mit eigenem Geltungsbeginn. Resorcin und TFA befinden sich jetzt in diesem Verfahren. Bis solche Einträge gelten, werden die neuen Gefahrenklassen vor allem über die Einstufung durch die Lieferanten und deren Informationspflichten umgesetzt.
What Surprised Us
Eine verbreitete Annahme: Die neuen Gefahrenklassen der EU traten am 1. November 2026 in Kraft.
Tatsächlich: Sie galten ab dem 1. Mai 2025 für in Verkehr gebrachte Stoffe; der 1. November beendete eine Ausnahme für ältere Bestände.
Eine verbreitete Annahme: Die konsolidierte Fassung auf EUR-Lex zeigt die Regel, die heute gilt.
Tatsächlich: Die konsolidierte CLP-Fassung vom 1. Juli 2026 druckt eine Sechsmonatsregel für die Etikettenaktualisierung ab, die erst ab dem 1. Januar 2028 verpflichtend wird.
Einstufung der Belege (einheitlich in der gesamten ChemAbout-Artikelreihe angewandt)[A] Academic Literature — begutachtete wissenschaftliche Fachzeitschriften.
[B] Official Documents — amtliche oder rechtlich maßgebliche Unterlagen (Rechtsvorschriften, Veröffentlichungen von Behörden, amtliche Normen und Leitlinien).
[C] Industry Sources — Berichte von Branchenverbänden, Unternehmensangaben oder Marktforschung.
[D] ChemAbout Inference — für diesen Artikel spezifische Schlussfolgerungen auf Grundlage der obigen [A]/[B]/[C]-Belege, kein unabhängig überprüftes Ergebnis.
Key Facts|Wichtige Fakten
Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 fügt in Anhang I CLP vier Gefahrenklassen ein: endokrine Disruption mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit (3.11) und mit Wirkung auf die Umwelt (4.2), PBT/vPvB (4.3) und PMT/vPvM (4.4) [B].
Gefahrenhinweise EUH380, EUH381, EUH430, EUH431, EUH440, EUH441, EUH450, EUH451; Signalwort „Gefahr“ für Kategorie 1 und für PBT, vPvB, PMT, vPvM, „Achtung“ für Kategorie 2; kein Piktogramm (2023/707, Tabellen der Kennzeichnungselemente; Erwägungsgründe 16–17) [B].
Die PBT/vPvB-Kriterien in CLP spiegeln Anhang XIII Abschnitt 1 REACH (2023/707, Erwägungsgrund 14) [B].
Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte für Gemische: 0,1 % (ED Kategorie 1, PBT, vPvB, PMT, vPvM); 1 % (ED Kategorie 2) [B].
Dass ein nur in einer neuen Klasse eingestufter Stoff bei Lieferung an einen Abnehmer eine Pflicht nach Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe a REACH auslösen kann, ist die Lesart dieses Artikels in Verbindung mit Artikel 3 CLP durch diesen Beitrag [D].
Dass Lieferanten desselben Stoffes vor einem harmonisierten Eintrag unterschiedliche Einstufungen in den neuen Klassen ausgeben können und jeder für seine eigene Bewertung verantwortlich bleibt, ist die Lesart der Artikel 15 und 40 CLP durch diesen Beitrag [D].
Regulatory Status|Regulatorischer Status
Übergangsdaten: Stoffe 1. Mai 2025 / 1. November 2026; Gemische 1. Mai 2026 / 1. Mai 2028 (Anhang I CLP in der durch 2023/707 geänderten Fassung) [B].
2023/707 fügt außerdem zwei Spiegelstriche in Anhang II Teil 2 Abschnitt 2.10 CLP ein (EUH210 für Gemische mit ≥ 0,1 % eines endokrinen Disruptors der Kategorie 2) [B].
Die Verordnung (EU) 2025/2439 (26. November 2025) ändert die Geltungsdaten der Verordnung (EU) 2024/2865: Die Neufassung von Artikel 30 CLP wird am 1. Januar 2028 verpflichtend, eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist zulässig; die Änderungen von Artikel 40 gelten ab dem 1. Juli 2026; 2023/707 wird nicht geändert [B].
Omnibus VI (Verfahren 2025/0531(COD)): Beschluss des Europäischen Parlaments in erster Lesung zum vereinbarten Text am 22. Oktober 2026; Status am 1. November 2026 unverändert „Awaiting Council's 1st reading position“ (Standpunkt des Rates in erster Lesung steht aus); nicht in Kraft [B].
Anhang II REACH: in der durch die Verordnung (EU) 2020/878 festgelegten Fassung; keine spätere Änderung in der konsolidierten REACH-Fassung vom 22. Juni 2026 und seither kein Änderungsrechtsakt veröffentlicht (geprüft am 1. November 2026) [B].
Anhang VI Teil 3: kein Eintrag mit einem Code der neuen Klassen in der CLP-Konsolidierung vom 1. Juli 2026; die nächste bekannte ATP zu Anhang VI, die Verordnung (EU) 2025/1222, gilt ab dem 1. Februar 2027 und enthält keinen; seither kein weiterer CLP-Änderungsrechtsakt veröffentlicht (geprüft am 1. November 2026) [B].
RAC-77 (1.–5. Juni 2026): Stellungnahmen am 5. Juni 2026 angenommen zu Resorcin (ED HH 1, EUH380; ECHA: „recommending for the first time a classification as an endocrine disrupting substance for human health“ – erstmalige Empfehlung einer Einstufung als endokrin schädigender Stoff für die menschliche Gesundheit) und zu TFA und ihren anorganischen Salzen (Repr. 1B, H360Df – Kategorie 1B für Entwicklung, Kategorie 2 für Fruchtbarkeit; PMT, EUH450; vPvM, EUH451); im CLH-Register der ECHA bis zum 1. November 2026 keine ATP verzeichnet [B].
Resorcin: Stellungnahme des Ausschusses der Mitgliedstaaten vom 12. Juni 2020, keine Einstimmigkeit, abschließende Entscheidung nach Artikel 59 Absatz 9 REACH; SVHC-Ermittlungsdatensatz der ECHA: Fall „Ongoing“ (laufend), aktuelle Stufe „SVHC MSC agreement“ (12. Juni 2020), die Entscheidung über die Aufnahme in die Kandidatenliste ist noch ein künftiger Schritt; bei der Prüfung am 1. November 2026 nicht auf der Kandidatenliste (253 Einträge, letzte Aufnahme 4. Februar 2026; gesucht nach Name, CAS- und EG-Nummer) [B].
UN-GHS: Der Unterausschuss nahm endokrine Disruption, PBT/vPvB und PMT/vPvM als „potential hazard issues“ (mögliche Gefahrenthemen) in sein Arbeitsprogramm auf (ST/SG/AC.10/C.4/86, 2022); ein Sachstandsbericht vom Juli 2025 zu endokrinen Disruptoren hält fest, dass „further work is needed“ (weitere Arbeit erforderlich ist); die elfte überarbeitete Ausgabe des GHS (2025) enthält keine solchen Gefahrenklassen [B].
Supply Chain Notes|Lieferkette
Es wurde keine Statistik dazu gefunden, wie viele Meldungen an das C&L-Verzeichnis die neuen Klassen verwenden; dieser Artikel trifft keine Aussage zur Verbreitung.
Sources & Method|Quellen und Methode
EU-Rechtstexte wurden in ihren Fassungen im Amtsblatt oder in den amtlichen konsolidierten Fassungen gelesen, abgerufen beim Amt für Veröffentlichungen der EU: 2023/707; CLP konsolidiert 1. Juli 2026; 2024/2865; 2025/2439; 2025/1222; REACH konsolidiert 22. Juni 2026; 2020/878; 2025/2509; 2024/1781; 1223/2009; 2017/997.
Der Verfahrensstand von Omnibus VI wurde der Legislativen Beobachtungsstelle des Europäischen Parlaments (Legislative Observatory) entnommen.
Unterlagen der ECHA-Ausschüsse, Register- und Kandidatenlisteneinträge sowie UNECE-Dokumente wurden in ihren amtlichen Fassungen gelesen.
Verfasst im Oktober 2026; der Stand von Anhang VI, ATP, Kandidatenliste und Omnibus VI ändert sich, und die obigen Daten halten fest, wann jeder Punkt geprüft wurde.
Zu den Zitaten: Zitate aus EU-Rechtsakten (Delegierte Verordnung (EU) 2023/707, CLP, REACH, Verordnungen (EU) 2025/2509, 2024/1781 und 2017/997) sind dem amtlichen deutschen Wortlaut derselben Fassungen entnommen, die der englische Text zitiert; Artikel 30 CLP wird in der bis 9. Dezember 2024 geltenden Fassung zitiert. Zitate aus ECHA-, UN-GHS- und Parlamentsdokumenten sind Übersetzungen von ChemAbout aus dem Englischen und keine amtlichen deutschen Fassungen; Statusangaben dieser Stellen sind im englischen Original belassen und in Klammern übersetzt.
Europa erwartet einen Ethylenüberschuss, und doch kann die Schließung eines einzigen Steamcrackers die mit ihm verbundenen Anlagen in Richtung Schließung drängen. Fälle aus Böhlen, Brindisi, Antwerpen und Jarrie zeigen, wie Koppelprodukte als Einsatzstoff, Chlorchemie und Abnahmeverträge die Folgen einer Schließung durch einen integrierten Standort weitertragen.
Ein Sicherheitsdatenblatt ist das wichtigste rechtlich vorgeschriebene Dokument, mit dem die Gefahren einer Chemikalie und Informationen zu ihrer sicheren Handhabung an den nächsten Besitzer gelangen. Nach EU- und GB-REACH, dem US Hazard Communication Standard und Chinas Gesetz über die Sicherheit gefährlicher Chemikalien enthält es Felder zu Registrierung, Chargenqualität, Transport und Marktzugang, entscheidet aber für sich genommen keine dieser Fragen.
Die Validierung recycelter Polyester-T-Shirts durch Carbios bietet Gelegenheit zu prüfen, was enzymatisches PET-Recycling gezeigt hat, warum Trennung und Reinigung wichtig sind und welche Belege für eine dauerhafte kommerzielle Produktion noch erforderlich sind.