Minamata Mercury
Unter Minamata Mercury regulierte Stoffe. Wählen Sie eine CAS-Nummer, um die Verbindung und ihren vollständigen regulatorischen Status anzuzeigen.
Beschränkte oder verbotene Stoffe
Stoffe auf dieser Liste sind nach der genannten Vorschrift verboten oder beschränkt. Diese Seite ist eine Compliance-Referenz — prüfen Sie Ihre Pflichten nach geltendem Recht.
Über diese Liste
Quecksilber und Quecksilberverbindungen, die nach dem Minamata-Übereinkommen über Quecksilber kontrolliert werden und von UNEP verwaltet werden. Das Übereinkommen beschränkt Angebot, Handel, Verwendung und Herstellung quecksilberhaltiger Produkte und Verfahren, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor anthropogenen Quecksilberemissionen und -freisetzungen zu schützen. ChemAbout listet elementares Quecksilber und die in Artikel 3 des Übereinkommens genannten Quecksilberverbindungen (Quecksilber(I)-chlorid, Quecksilber(II)-oxid, Quecksilber(II)-sulfat, Quecksilber(II)-nitrat und Quecksilbersulfid/Zinnober); Gemische und quecksilberhaltige Produkte werden auf Produktebene reguliert und nicht in CAS-Zeilen aufgeschlüsselt.
- Gepflegt von:
- United Nations Environment Programme (UNEP)
- Erfasste Stoffe:
- 6
- Zuletzt geprüft:
| Stoff | CAS | Status |
|---|---|---|
| Mercury (elemental) | 7439-97-6 | Beschränkt |
| Mercury(I) chloride (calomel) | 10112-91-1 | Beschränkt |
| Mercury(II) nitrate | 10045-94-0 | Beschränkt |
| Mercury(II) oxide | 21908-53-2 | Beschränkt |
| Mercury(II) sulfate | 7783-35-9 | Beschränkt |
| Mercury(II) sulfide (cinnabar) | 1344-48-5 | Beschränkt |
ChemAbout ist eine Discovery-Plattform und vermittelt keine Transaktionen mit kontrollierten Stoffen. Regulatorische Daten dienen als Referenz und spiegeln möglicherweise nicht die neuesten Änderungen wider — konsultieren Sie stets die offizielle Quelle.